Alleenschutz

"Zahlreiche Alleen sind in der Vergangenheit dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen. Die noch vorhandenen Alleen werden in Nordrhein-Westfalen in einem Kataster erfasst und unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das NRW Alleenprogramm fördert darüber hinaus die Wiederherstellung sanierungsbedürftiger und die Anlage neuer Alleen" (aus Alleen in NRW" S. 23).

Die Allee an der Hülstener Straße wird in diesem Kataster unter der Kennung "AL-COE 0048 Linden- und Spitzhornallee an der Hülstener Straße" geführt. Gemäß § 41 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW), sind die Entfernung oder alle Handlungen, die zu Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderungen führen können, verboten. Eine Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) kann erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist. Mit Schreiben vom 20.06.2018 hat die UNB die Genehmigung zur "Beseitigung der Allee im Zuge des Neubaus der Südumgehung" erteilt.

Wir meinen: Ja, der Bau der Südumgehung ist ein "überwiegend öffentliches Interesse" aber nicht zwingend mit der von Stadt und Politik geplanten Trassenführung.

Es besteht die Möglichkeit, nur wenige Meter nördlich daneben auf der jetzigen Pferdewiese eine ökologisch verträglichere Trassenführung zu wählen! Deshalb hat der BUND sein Veto eingelegt und Klage gegen den Kreis Coesfeld wegen der Befreiung gem. §§ 67 BNatSchG und § 41 LNatSchG NRW eingereicht.

 

 

So wichtig ist der Erhalt alter Alleen

Auszug aus dem Eckpunktepapier der Alleenschutzgemeinschaft e. V. (ASG) S. 3:

„Langfristiger Alleenumbau

Ziel: Eine neu angepflanzte Allee braucht in Abhängigkeit der Baumart etwa 50 - 70 Jahre, ehe sie auch nur ansatzweise eine alte Allee "ersetzen" kann, sowohl hinsichtlich des Landschaftsbildes als auch ihrer ökologischen Funktion. 

Es ist nicht akzeptabel, gesunde und standfeste alte Bäume zugunsten von Neuanpflanzungen zu fällen. Altbäume müssen effektiv geschützt werden und Nachpflanzungen so lange an bisher baumfreien Abschnitten (oder in Lücken) erfolgen.

Forderung der ASG

Damit der wertvolle alte Alleenbestand noch so lange wie mögliche erhalten werden kann, fordern wir bundesweit Strategien zum besseren Schutz der wertvollen Alleebäume bei Baumaßnahmen, vor falscher Pflege sowie vor Streusalz. Altalleen müssen so lange es geht erhalten werden. Eine gute fachliche Grundlage bietet auf Bundesebene das Merkblatt <Alleen> (1992) für Bundesstraßen"

 

 

§ 29 Bundesnaturschutzgesetz Abs. 1 und 2

Geschützte Landschaftsbestandteile

" 1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

2.zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,

3.zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder

4.wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

(2) Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Für den Fall der Bestandsminderung kann die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder zur Leistung von Ersatz in Geld vorgesehen werden. "

Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)

§ 41 LNatSchG NRW – Alleen (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes)

"(1) Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung werden hierdurch nicht berührt.

(2) Die Verbote des Absatzes 1 gelten nicht im Rahmen von Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfolgreich durchgeführt werden können. Sie sind der Naturschutzbehörde vorher anzuzeigen. Bei gegenwärtiger Gefahr kann die Maßnahme sofort durchgeführt werden. Sie ist der Naturschutzbehörde anschließend anzuzeigen. Kommt es aufgrund der durchgeführten Maßnahmen zu einer Bestandsminderung, sind in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

(3) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern und zu entwickeln, sollen von den für die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden. Andere Behörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere bei der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung, entsprechende Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen ergreifen.

(4) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz führt ein landesweites Kataster der nach Absatz 1 gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der Schutz nach Absatz 1 besteht unabhängig von den Eintragungen im Alleenkataster oder nachrichtlichen Übernahmen der Biotope."

 

 

Das Landesnaturschutzgesetz mit seinem § 41 zum Schutz der Alleen wurde im Juli 2000 rechtskräftig. Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde in NRW unter dem Paragraphen zu gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, §47a). Diese Gesetzesvorgabe wurde von der Verwaltung bei der Planung nicht berücksichtigt.

Seit 2012 existieren Förderrichtlinien, die Kommunen bei der Pflege und Ersatzpflanzung von Alleen finanziell unterstützen um somit verstärkt dem sukzessiven Zerfall von Alleen entgegenzuwirken. Das Auffüllen von Lücken in den Alleen soll durch eine gezielte Förderung vorangetrieben werden.

Fazit:In den vergangenen Jahren ist die Stadt ihrem gesetzlichen Auftrag, die Allee zu pflegen und Abgänge zu ersetzen, nicht nachgekommen. Abgänge sind nicht in gleichem Umfang nachgepflanzt und ein Pflegeschnitt erst in 2018 teilweise vorgenommen worden.

 

Trassendisskussion

An dieser Stelle sollen die verschiedenen Varianten vorgestellt werden.
Dabei ist das Augenmerk im Wesentlichen auf die ursprüngliche
Planungsvariante 0, den Vorschlag von Hermann Osterkamp aus Februar 2017
sowie die städtischen Varianten 4 und 1 zu richten.

RELEVANT SIND DIE KOSTEN FÜR

  • die Abholzung
  • den vollständigen Rückbau der Fahrbahntrasse inklusive Entsorgungskosten für Asphalt/Schotter
  • den komplett neu zu erstellenden Fuß- und Radweg der Variante 1
  • die Neuanlage der Wasserversorgung Merfeld
  • die Ersatzpflanzung der Bäume

Varianten

Im Rahmen der von der Stadt in 2017 initiierten Umplanung der ursprünglichen Planungsvariante 0 aus dem Jahr 2006, bei der die beiden Fahrbahnen getrennt durch die südliche Baumreihe der Allee geführt werden, wurde die Planungsvariante 1 mit ungetrennter zweispuriger Fahrbahnführung unter Rodung des Altbaumbestands vorgestellt, sodass langfristig die landschaftsprägende und ökologisch wertvolle Funktion der Allee verloren gehen würde.

Vor diesem Hintergrund wurde im Februar 2017, durch die IG, ein alternativer Entwurf erstellt, der vor der Bürgeranhörung im Juni 2017 eingereicht wurde. Dieser sieht vor, die zweispurige Fahrbahn der Südumgehung nördlich der Allee auf die Wiese des Gewerbegebietes zu verlegen und den Fuß-Radweg durchgängig über die bestehende Hülstener Straße unter Erhalt der Allee und eines weiteren Baum –und Wallheckenbestands zu führen.

Dieser Vorschlag wurde von der Stadtverwaltung leider nur teilweise richtig in der Variante 4 übernommen, die dann leider auch mit den nachteiligen Abweichungen in den Gremien diskutiert und beurteilt wurde. So wird in Variante 4 auf Höhe des Gewerbegebäudes der Fuß-Radweg in voller Breite der Hülstener Straße auf die nördliche Seite der Allee verschwenkt, wodurch die Führung der zweispurigen Fahrbahn dann näher an das Gewerbegebäude heranrücken muss und einen Kontakt mit dem Gebäude erzeugt. Der Grund für diese Verschwenkung ist unklar und widerspricht zudem den städtischen, planerischen Vorgaben bei der restlichen Trassenführung, den nördlichen Wurzelbereich unterhalb der Baumkronen nicht zu bebauen. Durch diesen Gebäudekontakt werden für Variante 4 zusätzlich Abrisskosten veranschlagt.

Des weiteren ist die zur Entscheidungsfindung verwendete Bewertungsmatrix (Anlage 10 Beschlussvorlage UW 229-17) unvollständig und lässt einen seriösen Kostenvergleich der Varianten nicht zu. Weil wesentliche Kosten nicht erfasst sind und Aufwand nicht in Kosten beziffert wurde, ist die notwendige Transparenz nicht gegeben. Leider sind die mehrfach gestellten Fragen zu Einzelkosten nicht beantwortet worden (Bürgerfragestunde im Dezember; Treffen mit Bürgermeisterin, Stadtbaurat sowie Fraktionsvositzenden im Januar 2018 sowie nach Eingabe im Juni 2018).

Variante 0, Ursprungsvorschlag aus 2006

Mit Beschluss zum Bebauungsplan 06/1 "Südumgehung" vom 19.01.2006 wurde im Bebauungsplan Nr.79/4 "Gausepatt" II. Änderung der Verlauf der Trasse im Bereich zwischen Burgweg und Haltener Straße festgelegt. Es wurde entschieden, dass die Straße im Bereich zwischen Gausepatt und bis kurz vor den Tennisheimen des DJK/TC Tennisclubs in zwei getrennten Fahrspurenverlaufen soll. Die Fahrspur in Richtung Haltener Straße sollte zwischen den Alleebäumen der Hülstener Straße liegen. Die Fahrspur von der Haltener Straße in Richtung Gausepatt sollte in der zweispurigen Ausführung südlich neben der vorhandenen Baumreihe der Allee verlaufen. In diesem Bereich könnten die Alleebäume erhalten bleiben. Im Bereich vor den Tennisheimen vereinen sich die 2 getrennten Fahrspuren zu einer gemeinsamen Fahrspur mit anliegendem Fahrrad- und Fußweg und münden in einen Kreisverkehr an der Haltener Straße. In diesem Bereich müssen einige Bäume der Allee gefällt werden.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird auf den "dichten und erhaltenswerten Baumbestand im Verlauf der Hülstener Straße" und dem "landschaftsbestimmenden alleeartig ausgeprägten Baumbestand der Hülstener Straße" hingewiesen.

 

 

Von der IG anlässlich der Bürgeranhörung vorgeschlagener Trassenverlauf

Von der Interessengemeinschaft Hülstener Allee wurde am 04.06.2017 eine Skizze mit einem Verlauf der Südumgehung auf dem Bereich der Pferdewiese nördlich der Allee eingereicht. Hierbei soll die vorhandene Allee vollständig in ganzer Länge als Fuß-und Radweg genutzt werden. Der wallheckenartige Bewuchs südlich der Hülstener Straße und auch ein Steifen des Wäldchens neben der Allee könnten bestehen bleiben und als Sicht-und Windschutz für die Tennisplatzanlage dienen. Ebenso dienen diese Grünanlagen als Lebens- und Aufenthaltsort für Kleintiere, Insekten und auch Fledermäuse. Sie sind somit wichtiger Bestandteil der Flora und Fauna.

 

 

 

Variante 1

Mit der Variante 1 wurden auf der Bürgerversammlung am 13.06.2017 die Vorstellungen der Stadtverwaltung zum neuen Verlauf dieses Abschnittes der Hülstener Straße vorgestellt. Die komplette aktuell bestehende Baumreihe der Allee, die Wallhecke und das Wäldchen auf der Tennisplatzanlage würden gerodet. Es ist eine Neuanpflanzung von ca. 87 Bäumen mit einem Durchmesser von ca.6 cm vorgesehen.

Das würde aber bedeuten, das auf lange Sicht, wir reden hier von mehreren Jahrzehnten, kein adäquater Ausgleich für den Verlust der alten Bäume vorhanden wäre. Eine schattenspendende Überkronung der Straße und des Fuß-und Radweges würde auf lange Jahre fehlen. Ebenso ist der Lebensraum für viele Kleintier, Vögel und Insekten zerstört. Das Naturempfinden beim Begehen und Befahren des Fuß- und Radweges entlang der befahrenen Straße wird gestört.

 

 

Variante 2 und Variante 3

Die Varianten 2 und 3 stellen abgewandelte Formen der Variante 4 dar . Bei beiden Varianten wird ein Schwenk auf die Pferdewiese gemacht. Es müssten bei beiden Varianten immer noch eine größere Anzahl an Bäumen der Allee gefällt werden. Der Rad-und Fußweg verläuft im Bereich nahe der Haltener Straße direkt an der Fahrbahn.

 

Variante 4

Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Variante 4 kommt der von der Interessengemeinschaft vorgesehen Version am nächsten. Es muss aber auch hier die Frage gestellt werden, warum der Fuß-und Radweg im Bereich der Tennisheime so weit verschwenkt wird und direkt an der Fahrbahn angrenzt. Diese Verschwenkung führt zum Konflikt mit der vorhandenen Bebauung. Der Fuß-und Radweg kann hier auch auf der Hülstener Straße verlaufen. Somit könnte die komplette Trasse in diesem Bereich weiter südlich verlaufen und das alte BEDO-Gebäude würde nicht tangiert.

Im Kreuzungsbereich mit dem Gausepatt könnte der Übergangswinkel ein wenig steiler verlaufen und es müsste hier evtl. nur 1 Baum gefällt werden.

 

 

 

Bewertungsmatrix

Diese von der Stadtverwaltung angefertigte Bewertungsmatrix war Grundlage für die Stadtverordneten im Umweltausschuss, Bauausschuss und Stadtrat zur Beurteilung der vorgestellten Varianten.In vielen Punkten ist diese Aufstellung nicht voll aussagefähig, da Kosten, die z.B. durch den teilweisen Wegfall beim Bau des Fuß-Radweges entfallen, nicht berücksichtigt wurden. Ebenso sind die Kosten, welche für die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung für den Ortsteil Merfeld, die unter dem Belag der Hülstener Straße verläuft und die bei der Variante 1 und 0 erneuert werden müsste, nicht berücksichtigt. Weitere Kostenannahmen sind nur mit hoch, niedrig oder geringer bewertet und lassen so keine genauer Kostenermittlung zu.

Betrachtungen zum Lärmschutz

Wenn die Trassenführung gemäß Variante 4 ausgeführt würde, wird die Fahrbahn um ca. 15m näher an die nördlich gelegene Wohnbebauung geführt. Dies hat natürlich zur Folge, dass auch die Lärmbelastung an dieser Stelle erhöht wird.

Der Abstand von der Straßenmitte zur Bebauung ändert sich von ca. 175 m auf ca. 160 m. Der Mittelungspegel, berechnet nach LRS 90, steigt somit von ca. 52 dB(A) auf ca. 53 dB(A) an. Diese Werte liegen innerhalb der zulässigen Grenzwerte der Lärmschutzverordnung.

 

Ökologische Funktion der Allee

 

Allee an der Hülstener Strasse

Die Allee an der Hülstener Straße beginnt am Kapellenweg in Dülmen und reicht bis zum Brokweg am Wildpark. Das 400 m lange Mittelstück vom Gausepatt bis zur Halterner Straße besteht aus Spitzahorn-Bäumen mit großvolumigem weitgehend geschlossenem Kronendach. Die Auszählung der Jahresringe eines gefällten Baumes ergab ein Alter von 85 Jahren.

Damit haben die Bäume erst die Hälfte ihrer Lebenserwartung von über 150 Jahren überschritten. Alleebäume werden durch Kfz-Unfälle im Stammbereich und Unterhaltungsmaßnahmen im Kronenbereich geschädigt. Dennoch heißt es in einem Baumgutachten von 2003  in der Zusammenfassung: Bis auf wenige Ausnahmen, … , handelt es sich um eine vitale Allee. Diese Einschätzung wurde aktuell von zwei erfahrenen Förstern geteilt. Ein neueres Gutachten von 2015 kommt trotz mittlerweile verschärfter Sicherheitsanforderungen zu einer ähnlichen Einschätzung. Die Unfälle und baumchirurgischen Eingriffe sind weitgehend vernarbt. An vielen Stellen finden sich Astlöcher, die Fledermäusen und Vögeln als Quartier dienen.

Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung im Rahmen zweimaliger Begehung am Jahresende 2016 weist auf die Bedeutung der Allee als Jagdrevier für Fledermäuse hin und sagt ausdrücklich, dass die vorgenommenen Beobachtungen nicht ausreichen, um die ökologische Wertigkeit der Allee wirklich zu beurteilen. 

Aus eigenen Beobachtungen wissen wir, dass auch der seltene Steinkauz, der Turmfalke und Spechte hier häufig zu Gast sind und nach Nahrung suchen. An die Allee grenzt ein kleines Waldstück an, das gemeinsam mit der Allee gerodet werden soll. Es ist ein typischer Lebensraum auch für viele Kleinsäuger, wie z. B. den Igel.

Die gesamte ökologische Wertigkeit dieser alten und gut ausgeprägten Biotopstrukturen soll nach dem Willen der Planer durch eine Pflanzung von 87 „drei-Daumen-dicken“ Bäumchen ersetzt werden. In den vergangenen Jahren ist die Stadt ihrem gesetzlichen Auftrag, die Allee zu pflegen und Abgänge zu ersetzen, nicht nachgekommen. Abgänge sind nicht in gleichem Umfang  nach nachgepflanzt und ein  Pflegeschnitt erst in 2018 teilweiser vorgenommen worden.

 

KLARTEXT: Wir sehen es als einen wesentlichen Mangel an, dass alle diese positiven Eigenschaften der Ahorn-Allee für den Menschen, für Natur und Landschaft per Ratsbeschluss vernichtet werden sollen, obwohl es eine umweltverträglichere Alternative direkt daneben auf der sogenannten "Pferdewiese" gibt.

 

Warum wir uns für den Erhalt der Allee an der Hülstener Strasse einsetzen

Die Interessengemeinschaft Baumallee( ein Zusammenschluss von NachbarInnen, Mitgliedern unterschiedlicher Parteien sowie Mitgliedern der Naturschutzverbände NABU und BUND) können nicht verstehen und akzeptieren, dass ohne Not mitten in einer Allee wertvoller ökologischer Baumbestand zerstört wird, der durch § 41 Landesnaturschutzgesetz geschützt ist. Dort heißt es zudem: "Darin ist dem Schutz der Alleen nun ein eigener Paragraf eingeräumt: Somit wird nochmals die Bedeutung, die Alleen als wertvolle Elemente in der Landschaft besitzen, betont. (Stand 19.11.2016)". Wenn man das berücksichtigt, so ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass trotzdem der Kahlschlag erfolgen und in Kauf genommen werden soll, dass die jetzige ökologische Leistung des Bestandes in den nächsten Jahrzehnten durch nichts ausreichend zu ersetzen ist.

 

Wie will man der negativen Klimaveränderung im Großen begegnen, wenn man hier vor Ort im Kleinen seiner Verantwortung für Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt nicht nachkommt? Global denken und lokal handeln. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Meldung in der WN vom 14.11.2017, in der vom weltweiten Anstieg des CO2-Ausstoßes um 2 % in 2017 berichtet wird. 

Statistik

Dülmen hat in den letzten Jahren mehrfach negative Erfahrungen mit Starkregen, Überflutungen und Windhosen gemacht. In den letzten Sommern wurden wir durch enorme Hitze- und langanhaltende Trockenperioden belastet. Was muss passieren, damit vor Ort Konsequenzen daraus gezogen werden? Das Abholzen steht thematisch im Widerspruch zum stolz propagierten städtischen Grünkonzept, mit der die Stadtbegrünung nachhaltig verbessert werden soll. Was einerseits mühevoll mit den Händen aufgebaut wurde, soll nun zum Einsturz gebracht werden.

 

Das leistet die Allee für uns!

Über den Artenschutz hinaus haben die alten Bäume mit ihren großvolumigen Kronen noch viele andere positive Wirkungen wie die Luftreinhaltung (Feinstaubfilter), Beschattung,  besonders im Sommer,  Lärmdämpfung von Straßenverkehr für die Menschen, die sich in den Sportanlagen , der Gaststätte oder im Gewerbegebiet Telgenkamp aufhalten.

Bäume sind Kohlendioxidumwandler. Sie mindern den Treibhauseffekt und ihr Wurzelwerk dient als Wasserspeicher. Sie brechen den Wind zum Schutz ihrer Umgebung. Die kilometerlange grüne Ader von der Stadt bis weit hinaus in die Landschaft kann heute noch ohne Unterbrechung von Radfahren genutzt werden. Wenn man sie durchfährt, erfährt man Heimat und Lebensqualität. Das grüne Band macht Dülmen ein bisschen schöner und lebenswerter.

Wie wichtig die Allee für uns ist, zeig ein Artikel im Handelsblatt unter dem Titel:

Wie viel C02 speichert ein Baum?

 

Wie viel CO2 ein Baum bindet und wie schnell er das tut, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die Baumart, das Alter des Baumes, dessen Holzdichte oder Zuwachsrate. Aber auch äußere Faktoren wie das Klima, die Bodenqualität oder die Wasserversorgung spielen eine Rolle. Deswegen sind allgemeingültige Aussagen auf diese Frage schwierig.

Um dennoch eine grobe Vorstellung über die CO2-Bindungskapazität von Bäumen zu bekommen, hilft dieses Beispiel: Stellen Sie sich eine normal gewachsene Buche (im Bestand gewachsen) vor, die 23 Meter hoch ist und auf einer Stammhöhe von 1,30 Meter einen Durchmesser von etwa 30 Zentimetern besitzt.

Dieser Baum speichert circa 550 Kilogramm Trockenmasse in seinen Blättern, Ästen und seinem Stamm. Schätzt man noch etwa zehn Prozent hinzu, die in der Wurzelbiomasse gespeichert sind, so werden insgesamt etwa 600 Kilogramm Trockenmasse gebunden. Diese Menge Trockenmasse kann eine Tonne CO2 binden.

Um eine Tonne CO2 aufnehmen zu können, muss die Buche etwa 80 Jahre wachsen. Das heißt: Pro Jahr bindet die Buche 12,5 Kilo des Treibhausgases. Sie müssten also 80 Bäume pflanzen, um jährlich eine Tonne CO2 durch Bäume wieder zu kompensieren. Zu beachten ist, dass Bäume in den ersten Jahren nach Pflanzung eher geringe Biomassevorräte anlegen. Erst mit zunehmendem Alter wird vermehrt CO2 gebunden.

Artikel Handesblatt

 

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